AGB & Widderruf
AGB &
Widderruf
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle der Firma kabrilux, Inhaber Andreas Kruse, Bremer Str. 161, 27751 Delmenhorst – nachfolgend als Auftragnehmerin bezeichnet – erteilten Aufträge. Die Bedingungen gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn die Auftragnehmerin ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1. Vertragsgegenstand
1.1
Gegenstand des Vertrages sind die im Angebot, den Anlagen und der Leistungsbeschreibung der Auftragnehmerin enthaltenen Leistungen.
1.2
Alle Vereinbarungen, die zwischen den Vertragsparteien getroffen werden, bedürfen der Schriftform. Dasselbe gilt für eine wirksame Einbeziehung von Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden.
2. Vergütung
2.1
Es gilt die im Angebot bezifferte Vergütung. Die Vergütung ist ein Nettobetrag, der zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen ist.
2.2
Die Vergütung wird bei Ablieferung des Werkes fällig und ohne Abzug zu zahlen.
2.3
Bei der Abnahme von Teilleistungen wird eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei der Abnahme des Teiles fällig.
2.4
Bei Vorleistungen der Auftragnehmerin können die Vertragsparteien angemessene Abschlagszahlungen vereinbaren. Solche Zahlungen werden im Angebot ausgewiesen und durch die Annahme des Angebots vom Auftraggeber anerkannt.
2.5
Zahlungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist steht der Auftragnehmerin ohne eine weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen i n Höhe von 5 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit sich dies aus den in dem Vertrag und in der Leistungsbeschreibung geregelten Pflichten ergibt.
4. Fremd – und Sonderleistungen
4.1
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen
4.2
Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, hierfür eine entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4.3
Soweit Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Auftragnehmerin abgeschlossen werden, so verpflichtet sich der Auftraggeber, die Auftragnehmerin im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Hierzu gehört insbesondere die Übernahme der für die Fremdleistung anfallenden Kosten.
5. Abnahme
5.1
Die Abnahme der vertraglich geschuldeten Leistung erfolgt nach Fertigstellung. Teilabnahmen finden nicht statt.
5.2
Über die Abnahme wird ein Protokoll erstellt, das von beiden Seiten zu unterzeichnen ist.
5.3
Verweigert der Auftraggeber die Abnahme wegen nicht vertragsgemäßer Leistung oder die Abnahme erfolgt unter Vorbehalt der Beseitigung von im Protokoll zu benennenden Mängeln, so ist die Auftragnehmerin dazu verpflichtet, unverzüglich eine vertragsgemäße Leistung zu erbringen und/oder die Mängel zu beseitigen, die voraussichtliche Dauer der Mängelbeseitigung mitzuteilen und nach Abschluss der Nacharbeiten die Mängelbeseitigung anzuzeigen.
6. Gewährleistung
Die Auftragnehmerin haftet für Sach – und Rechtsmängel nach den Regelungen des BGB für den Werkvertrag. Der Auftraggeber wird jedoch ggf. zuerst sein Recht auf Nacherfüllung geltend machen. Schlägt diese fehl, so stehen dem Auftraggeber die weiteren Mängelrechte ( Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz ) zu.
7. Haftung
Die Auftragnehmerin haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig sind.
8 . Eigentumsvorbehalt
Gelieferte, eingebaute und / oder verarbeitete Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Auftragnehmerin.
9. Kündigung
Macht der Auftraggeber von seinem Kündigungsrecht nach § 649 S. 1 BGB Gebrauch, so kann die Auftragnehmerin als pauschale Vergütung 15 % der vereinbarten Vergütung verlangen, wenn die Ausführung noch nicht begonnen hat. Hat die Ausführung schon begonnen, so sind 80 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
10. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz der Auftragnehmerin.
12. Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen berührt nicht die Geltung der übrigen Bestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Delmenhorst, 1. November 2025
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, diesen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Zur Ausübung Ihres Widerrufsrechts müssen Sie uns mit Ihrem Namen und Ihrer Anschrift und – soweit vorhanden – mit Telefon – / Telefax – Nr. oder mit Ihrer E-Mail Adresse ) durch eine eindeutige Erklärung (z.B. ein per Post versandter Brief, ein Fax oder eine E-Mail ) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, wenn Sie Ihre Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Im Falle des Widerrufs haben wir Ihnen sämtliche von Ihnen erhaltene Zahlungen, inklusive der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich spätestens binnen 14 Tagen zurückzuzahlen. Die Frist für diese Erstattungspflicht beginnt mit dem Zugang der Widerrufserklärung bei uns.
Sofern vereinbart war, dass unsere Leistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen sollte, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der Leistung an der Gesamtleistung entspricht, die wir bis zu dem Zugang der Widerrufserklärung erbracht haben.